checkfirmade

Ist dein Unternehmensname noch frei?
Kostenlos in 30 Sekunden überprüfen!

Geprüft werden: Handelsregister, Marken, Domains, Branchenbücher, App-Stores und Social-Media-Handles.

↓ Wie der Check funktioniert

So funktioniert der Firmennamen-Check

Der Unternehmensnamen-Check für Gründer: Formalia (HGB/GmbHG), Handelsregister, Marken­register (DPMA · EUIPO · WIPO), Domain-Verfügbarkeit, geschäftliche Nutzung (Branchenbücher, App-Stores, Presse) und Social-Media-Handles — in einem Durchlauf.

  1. Formale Prüfung (HGB/GmbHG): Wir prüfen, ob dein Wunschname kennzeichnungskräftig ist (§ 18 HGB), ob der Rechtsformzusatz stimmt (§ 4 GmbHG) und ob geschützte Begriffe wie „Bank", „Institut" oder „Deutsche…" enthalten sind, die das Registergericht oder die IHK beanstanden würde.
  2. Handelsregister bundesweit: Live-Suche im gemeinsamen Registerportal der Länder — identische und ähnliche Firmennamen mit Sitz, Registergericht und Registernummer. Entscheidend für die Eintragung ist die Unterscheidbarkeit am selben Ort (§ 30 HGB).
  3. Markenregister DPMA, EUIPO & WIPO: Über die europäische TMview-Datenbank finden wir eingetragene Marken mit gleichem oder ähnlichem Namen — inklusive Nizza-Klassen. Mit deiner Branchen-Auswahl siehst du sofort, ob eine Marke wirklich mit deinem Vorhaben kollidiert oder in einer ganz anderen Waren-/Dienstleistungsklasse liegt. Zum Selbst-Nachschlagen: DPMAregister.
  4. Domain-Verfügbarkeit: 12 Endungen auf einen Blick — von .de und .com bis .gmbh. Freie Domains kannst du direkt beim Registrar sichern.
  5. Geschäftliche Nutzung (§ 5 MarkenG): Namensrechte entstehen auch OHNE Registereintrag — durch bloße geschäftliche Nutzung als Unternehmenskennzeichen. Deshalb durchsuchen wir zusätzlich Gelbe Seiten, 11880, OpenStreetMap, den Apple App Store, Google Play und Google News: So findest du auch den kleinen Laden oder die App, die deinen Wunschnamen längst nutzt, aber in keinem Register steht. Werktitel prüfst du über den verlinkten Titelschutzanzeiger selbst.
  6. Sprache & Wirkung: Klingt der Name gut, kann man ihn sich merken und am Telefon fehlerfrei verstehen? Wir prüfen Aussprechbarkeit, Länge, Initialen, Umlaut-Fallen — und ob der Name in 10 Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch u. a.) eine anstößige oder peinliche Bedeutung hat. Reine Branding-Kriterien, fließen nicht ins Gesamtfazit ein.
  7. Social-Media-Handles: Wir prüfen den passenden Handle automatisch auf TikTok, X, GitHub und LinkedIn — Instagram, YouTube und Facebook verlinken wir zum Selbstprüfen (diese Kanäle sperren automatische Abfragen). So siehst du auf einen Blick, ob dein Name auch auf den Kanälen noch frei ist. Reine Branding-Info, kein rechtliches Hindernis — deshalb fließt sie nicht ins Gesamtfazit.

Am Ende bekommst du ein Gesamtfazit in Ampel-Logik: grün heißt keine Konflikte gefunden, gelb heißt offene Punkte — etwa ähnliche Marken, bei denen sich ein Markenrechtsanwalt lohnt — und rot heißt harte Konflikte. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er erledigt aber die komplette Vorrecherche, für die du sonst mehrere Register und ein Dutzend Social-Profile einzeln durchsuchen müsstest — kostenlos und ohne Anmeldung.

Gründest du eine Kapitalgesellschaft? Dann lies auch die rechtsform-spezifischen Regeln: GmbH-Namen prüfen (§ 4 GmbHG) · UG-Namen prüfen (§ 5a GmbHG).

Konkurrenz-Check: Welche Nizza-Klassen nutzt der Wettbewerb?

Gib einen vergleichbaren Wettbewerber ein und sieh, unter welchen Nizza-Klassen er seine Marken registriert hat — die beste Orientierung dafür, welche Klassen du selbst anmelden solltest.

Häufige Fragen zum Firmennamen

Wie finde ich heraus, ob ein Firmenname schon vergeben ist?

Drei Register entscheiden: das Handelsregister (identische/ähnliche Firmen, § 30 HGB), das Markenregister (DPMA/EUIPO/WIPO) und faktisch die Domain-Verfügbarkeit. Genau diese drei prüft das Tool oben in einem Durchlauf — und zeigt dir zusätzlich, ob der passende Social-Media-Handle (Instagram, TikTok, X u. a.) noch frei ist. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Ist mein Firmenname auch als Social-Media-Handle noch frei?

Der Check testet den passenden Handle automatisch auf TikTok, X, GitHub und LinkedIn und zeigt frei oder vergeben an; Instagram, YouTube und Facebook verlinken wir zum Selbstprüfen (sie sperren automatische Abfragen). Ein vergebener Handle ist kein rechtliches Eintragungshindernis, aber fürs einheitliche Branding oft entscheidend — deshalb fließt er nicht ins rechtliche Gesamtfazit ein.

Was ist der Unterschied zwischen Firmenname, Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung?

Der Firmenname (die „Firma", § 17 HGB) ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns — er muss den Rechtsformzusatz tragen (z. B. GmbH). Eine Unternehmensbezeichnung nutzen nicht eingetragene Betriebe wie Freiberufler oder Kleingewerbe; hier müssen im Geschäftsverkehr Vor- und Nachname des Inhabers erkennbar bleiben. Eine Geschäftsbezeichnung ist der frei gewählte Marketing-Name (etwa ein Laden- oder Projektname) — sie kann als Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG Schutz genießen, sobald sie geschäftlich genutzt wird, taucht aber in keinem Register auf.

Kann ein Name geschützt sein, obwohl er in keinem Register steht?

Ja. Unternehmenskennzeichen entstehen nach § 5 MarkenG durch bloße geschäftliche Nutzung — ganz ohne Eintragung. Auch Werktitel (Zeitschriften, Software, Spiele) sind so geschützt. Deshalb prüft der Check zusätzlich Branchenbücher (Gelbe Seiten, 11880), OpenStreetMap, die App-Stores und Google News auf existierende Nutzung deines Wunschnamens — und verlinkt für Werktitel den Titelschutzanzeiger.

Können zwei Firmen den gleichen Namen haben?

Ja — an verschiedenen Orten ist derselbe Firmenname grundsätzlich möglich, denn § 30 HGB verlangt Unterscheidbarkeit nur am selben Ort. Grenzen setzen aber Markenrechte und das Unternehmenskennzeichenrecht (§ 5, § 15 MarkenG): In derselben Branche kann auch ein entferntes Unternehmen Unterlassung verlangen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Ist mein Firmenname durch den Handelsregistereintrag automatisch geschützt?

Nur eingeschränkt: Der Eintrag schützt firmenrechtlich und vor allem örtlich. Bundesweiten, durchsetzungsstarken Schutz bietet erst eine eingetragene Marke — beim DPMA ab 290 € für drei Nizza-Klassen, als Unionsmarke (EUIPO) ab 850 € (Stand: Juli 2026).

Was kostet die Namensprüfung durch die IHK?

Bei den meisten IHKs ist die unverbindliche Firmennamens-Voranfrage kostenlos; einzelne Kammern berechnen eine Gebühr (z. B. Berlin 45 € zzgl. MwSt.). Die IHK-Stellungnahme ist der letzte sinnvolle Schritt vor dem Notartermin. Zur Einordnung aller Kosten rund um den Namensschutz (Stand: Juli 2026):

Prüfung / SchutzKostenReichweite
checkfirma Sofort-CheckkostenlosVorrecherche (Register + Marken + Domains + Social)
IHK-Voranfragemeist kostenlos, z. B. Berlin 45 €Einschätzung fürs Registergericht
DPMA-Markeab 290 € (3 Nizza-Klassen)Deutschland, 10 Jahre
Unionsmarke (EUIPO)ab 850 €gesamte EU, 10 Jahre

Was sind Nizza-Klassen?

Die 45 international genormten Waren- und Dienstleistungskategorien, für die eine Marke Schutz beansprucht (Klassen 1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Eine Marke blockiert deinen Namen nur, wenn ihre Klassen deiner Branche ähneln — deshalb kannst du oben deine Branche angeben. Alle Klassen im Detail: Nizza-Klassen erklärt.

Muss „GmbH" im Firmennamen stehen?

Ja. § 4 GmbHG verlangt den Rechtsformzusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine verständliche Abkürzung wie „GmbH". Davor bist du frei: Personen-, Sach- oder Fantasienamen sind erlaubt, solange der Name kennzeichnungskräftig und nicht irreführend ist (§ 18 HGB).

Muss ich als Kleingewerbe oder Einzelunternehmen den Namen trotzdem prüfen?

Ja — auch ohne Handelsregister-Pflicht. Zwar entfällt für dich die Firmen-Prüfung nach § 30 HGB (als Kleingewerbetreibende:r trittst du ohnehin mit Vor- und Nachnamen auf, ergänzt um eine Geschäftsbezeichnung). Aber Marken- und Wettbewerbsrecht gelten unabhängig vom Registereintrag: Wer eine geschützte Marke oder ein etabliertes Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) in seiner Geschäftsbezeichnung verwendet, riskiert eine Abmahnung. Der Marken- und Domain-Teil dieses Checks ist für dich also genauso relevant.

Firmenname, Unternehmensname, Geschäftsbezeichnung – was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich meint alles dasselbe, juristisch nicht: Die Firma ist der ins Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns bzw. einer Gesellschaft (§ 17 HGB) — nur sie unterliegt den Firmenregeln der §§ 18, 30 HGB. Der Unternehmensname ist der allgemeine Oberbegriff. Eine Geschäftsbezeichnung ist der frei gewählte Name eines nicht eingetragenen Betriebs (z. B. „Pizzeria Sole“) — sie kann als Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG Schutz genießen, ganz ohne Registereintrag. Dieser Check funktioniert für alle drei.