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Ist dein Firmenname noch frei?
Überprüfe es jetzt!

Handelsregister, Markenregister und Domains — geprüft in einem Durchlauf, kostenlos und ohne Anmeldung.

HGB · DPMA · EUIPO · WIPO · DNS

↓ Wie der Check funktioniert

So funktioniert der Firmennamen-Check

Der Unternehmensnamen-Check für Gründer: Formalia (HGB/GmbHG), Handelsregister, Marken­register (DPMA · EUIPO · WIPO) und Domain-Verfügbarkeit — in einem Durchlauf.

  1. Formale Prüfung (HGB/GmbHG): Wir prüfen, ob dein Wunschname kennzeichnungskräftig ist (§ 18 HGB), ob der Rechtsformzusatz stimmt (§ 4 GmbHG) und ob geschützte Begriffe wie „Bank", „Institut" oder „Deutsche…" enthalten sind, die das Registergericht oder die IHK beanstanden würde.
  2. Handelsregister bundesweit: Live-Suche im gemeinsamen Registerportal der Länder — identische und ähnliche Firmennamen mit Sitz, Registergericht und Registernummer. Entscheidend für die Eintragung ist die Unterscheidbarkeit am selben Ort (§ 30 HGB).
  3. Markenregister DPMA, EUIPO & WIPO: Über die europäische TMview-Datenbank finden wir eingetragene Marken mit gleichem oder ähnlichem Namen — inklusive Nizza-Klassen. Mit deiner Branchen-Auswahl siehst du sofort, ob eine Marke wirklich mit deinem Vorhaben kollidiert oder in einer ganz anderen Waren-/Dienstleistungsklasse liegt. Zum Selbst-Nachschlagen: DPMAregister.
  4. Domain-Verfügbarkeit: 12 Endungen auf einen Blick — von .de und .com bis .gmbh. Freie Domains kannst du direkt beim Registrar sichern.

Am Ende bekommst du ein Gesamtfazit in Ampel-Logik: grün heißt keine Konflikte gefunden, gelb heißt offene Punkte — etwa ähnliche Marken, bei denen sich ein Markenrechtsanwalt lohnt — und rot heißt harte Konflikte. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er erledigt aber die komplette Vorrecherche, für die du sonst vier Register einzeln durchsuchen müsstest — kostenlos und ohne Anmeldung.

Gründest du eine Kapitalgesellschaft? Dann lies auch die rechtsform-spezifischen Regeln: GmbH-Namen prüfen (§ 4 GmbHG) · UG-Namen prüfen (§ 5a GmbHG).

Konkurrenz-Check: Welche Nizza-Klassen nutzt der Wettbewerb?

Gib einen vergleichbaren Wettbewerber ein und sieh, unter welchen Nizza-Klassen er seine Marken registriert hat — die beste Orientierung dafür, welche Klassen du selbst anmelden solltest.

Häufige Fragen zum Firmennamen

Wie finde ich heraus, ob ein Firmenname schon vergeben ist?

Drei Register entscheiden: das Handelsregister (identische/ähnliche Firmen, § 30 HGB), das Markenregister (DPMA/EUIPO/WIPO) und faktisch die Domain-Verfügbarkeit. Genau diese drei prüft das Tool oben in einem Durchlauf — kostenlos und ohne Anmeldung.

Können zwei Firmen den gleichen Namen haben?

Ja — an verschiedenen Orten ist derselbe Firmenname grundsätzlich möglich, denn § 30 HGB verlangt Unterscheidbarkeit nur am selben Ort. Grenzen setzen aber Markenrechte und das Unternehmenskennzeichenrecht (§ 5, § 15 MarkenG): In derselben Branche kann auch ein entferntes Unternehmen Unterlassung verlangen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Ist mein Firmenname durch den Handelsregistereintrag automatisch geschützt?

Nur eingeschränkt: Der Eintrag schützt firmenrechtlich und vor allem örtlich. Bundesweiten, durchsetzungsstarken Schutz bietet erst eine eingetragene Marke — beim DPMA ab 290 € für drei Nizza-Klassen, als Unionsmarke (EUIPO) ab 850 € (Stand: Juli 2026).

Was kostet die Namensprüfung durch die IHK?

Bei den meisten IHKs ist die unverbindliche Firmennamens-Voranfrage kostenlos; einzelne Kammern berechnen eine Gebühr (z. B. Berlin 45 € zzgl. MwSt.). Die IHK-Stellungnahme ist der letzte sinnvolle Schritt vor dem Notartermin. Zur Einordnung aller Kosten rund um den Namensschutz (Stand: Juli 2026):

Prüfung / SchutzKostenReichweite
checkfirma Sofort-CheckkostenlosVorrecherche (Register + Marken + Domains)
IHK-Voranfragemeist kostenlos, z. B. Berlin 45 €Einschätzung fürs Registergericht
DPMA-Markeab 290 € (3 Nizza-Klassen)Deutschland, 10 Jahre
Unionsmarke (EUIPO)ab 850 €gesamte EU, 10 Jahre

Was sind Nizza-Klassen?

Die 45 international genormten Waren- und Dienstleistungskategorien, für die eine Marke Schutz beansprucht (Klassen 1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Eine Marke blockiert deinen Namen nur, wenn ihre Klassen deiner Branche ähneln — deshalb kannst du oben deine Branche angeben. Alle Klassen im Detail: Nizza-Klassen erklärt.

Muss „GmbH" im Firmennamen stehen?

Ja. § 4 GmbHG verlangt den Rechtsformzusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine verständliche Abkürzung wie „GmbH". Davor bist du frei: Personen-, Sach- oder Fantasienamen sind erlaubt, solange der Name kennzeichnungskräftig und nicht irreführend ist (§ 18 HGB).

Muss ich als Kleingewerbe oder Einzelunternehmen den Namen trotzdem prüfen?

Ja — auch ohne Handelsregister-Pflicht. Zwar entfällt für dich die Firmen-Prüfung nach § 30 HGB (als Kleingewerbetreibende:r trittst du ohnehin mit Vor- und Nachnamen auf, ergänzt um eine Geschäftsbezeichnung). Aber Marken- und Wettbewerbsrecht gelten unabhängig vom Registereintrag: Wer eine geschützte Marke oder ein etabliertes Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) in seiner Geschäftsbezeichnung verwendet, riskiert eine Abmahnung. Der Marken- und Domain-Teil dieses Checks ist für dich also genauso relevant.

Firmenname, Unternehmensname, Geschäftsbezeichnung – was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich meint alles dasselbe, juristisch nicht: Die Firma ist der ins Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns bzw. einer Gesellschaft (§ 17 HGB) — nur sie unterliegt den Firmenregeln der §§ 18, 30 HGB. Der Unternehmensname ist der allgemeine Oberbegriff. Eine Geschäftsbezeichnung ist der frei gewählte Name eines nicht eingetragenen Betriebs (z. B. „Pizzeria Sole“) — sie kann als Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG Schutz genießen, ganz ohne Registereintrag. Dieser Check funktioniert für alle drei.